In Presseveröffentlichungen war zuletzt die Rede davon, dass sich in Thüringen 30 Schulen für das Modell der Gemeinschaftsschule beworben haben. Ich frage den Landrat: Welche Schulen des Wartburgkreises sind unter den Bewerbern?
Ich frage den Landrat: 1. Welche Unternehmen sind für die Zustellung der Behördenpost für die Bereiche der kreislichen Behörden zuständig? 2. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost des Kreises beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrages Ende April? 3. Stellt der Kreis sicher, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrages Ende April ein Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde gezahlt (West/Ost) wird? Bitte begründen sie ihr vorgehen.
Der Kreistag hat kürzlich den Beschluss gefasst, der Wartburgkreis möge sein Bestreben, Optionskommune zu werden, deutlich vertreten. Ich frage den Landrat: 1. Wie ist das bisher geschehen? 2. Wie ist der Stand der Entwicklung bzgl. der Bewerbung anderer Landkreise? 3. Welche weiteren Schritte sind geplant, um dem Ansinnen Nachdruck zu verleihen?
Erbringung von sozialen Diensten und Leistungen durch das kreiseigene Klinikum Bad Salzungen Vor einiger Zeit hat das Klinikum Bad Salzungen in Kaltennordheim einen weiteren MVZ-Standort eröffnet. Damit setzt das Klinikum seine Strategie, neben der stationären medizinischen Versorgung weitere Leistungen anzubieten fort. Ich frage den Landrat: 1. Welche medizinischen und sozialen Leistungen erbringt das Klinikum Bad Salzungen gegenwärtig neben der stationären medizinischen Versorgung? 2. Welche weiteren medizinischen und sozialen Leistungen will das Klinikum Bad Salzungen in naher Zukunft zusätzlich zum jetzigen Leistungsangebot erbringen und welche Ziele werden damit verfolgt? 3. Inwieweit sollen zur Erbringung der nachgefragten Leistungen Dritte in die Leistungserbringung einbezogen werden und welche Ziele werden damit erfolgt? 4. Inwieweit haben die nachgefragten geplanten Leistungen des Klinikum Bad Salzungen (Frage 2) Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen der medizinischen und sozialen Versorgung im Wartburgkreis? Wie werden sich diese Auswirkungen konkret darstellen?
Änderungsantrag 1 vom 27.01.2010 Abstimmung über den durch Herrn Dr. Lessig vorgetragenen Antrag der Fraktion Die Linke., in der Haushaltsstelle 02700. 71800 „Zuschüsse an Frauenverbände“ den Haushaltsansatz auf 42.700 € zu erhöhen. Bei 16 JA-Stimmen, 21 NEIN-Stimmen und 10 Stimmenthaltungen wird dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. Änderungsantrag 2 vom 27.01.2010 Wird in der Kreistagssitzung am 24.02.2010 als neuer Antrag eingebracht. Änderungsantrag 3 vom 27.01.2010 Abstimmung über den durch Frau Neuhäuser vorgetragenen Antrag der Fraktion Die Linke. (Annahmeempfehlung durch den Kreisausschuss), in der Haushaltsstelle 79100. 71700 „Zuschuss an die Dachmarke Rhön e.V.“ 21.600 € einzustellen. Bei 4 NEIN-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen wird dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Anfrage 1 von Frau Anja Müller: „Wie viel Leistungsempfänger nach Asylbewerberleistungsgesetz lebten 2009 länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften? Wie viel Familien, Kinder und Alleinstehende waren davon betroffen? Wie hoch ist der Anteil von Geldleistungen im Verhältnis zu Sachleistungen?“ 18 Der Landrat führt aus, dass hier zunächst die Frage der Zuständigkeit anzusprechen sei. Die Frage betreffe das Asylbewerberleistungsgesetz und damit eine übertragene Angelegenheit, die alleine dem Landrat obliege. Somit sei eine Beantwortung nicht möglich. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Lessig betont der Landrat nochmals, dass diese Angelegenheit nicht in den Kreistag gehöre. Anfrage 2 von Herrn Ralph Klinzing: „Ist es grundsätzlich üblich, dass Parteien und ihre Vereinigungen in den Räumen der Sparkasse Veranstaltungen durchführen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Gilt das auch für die Partei Die Linke. und deren Vereinigungen?“ Die Beantwortung erfolgt durch den Landrat. Er betont, dass die Sparkasse rechtlich selbstständig sei. Der Vorstand leite die Sparkasse und führe die Geschäfte in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze, der Satzungen sowie den aufsichtsrechtlichen Anordnungen. Der Sparkassenvorstand habe sich selbst Regeln gesetzt, die u. a. festlegen würden, dass regierende Mitglieder der Thüringer Landesregierung - außerhalb von Wahlkampfzeiten - auf Einladung Dritter zu Vortragsveranstaltungen eingeladen werden könnten. Durch diese Veranstaltungen hätten auch die Kunden der Sparkasse die Möglichkeit, ihre Fragen und Anliegen direkt vorzutragen. Wahrscheinlich gehe es hier um den Termin, als die Ministerpräsidentin von Thüringen, Frau Lieberknecht, anwesend gewesen sei. Frau Lieberknecht sei Oberste Sparkassenaufsicht. Ansonsten würde er bitten, sich direkt an den Vorstand zu wenden; der Landrat könne hier nicht näher darauf eingehen.
Zur Haushaltsstelle 71700 – Zuschuss „Dachmarke Rhön e.V.“ Im Einzelplan 7 des Verwaltungshaushaltes ist in der Haushaltsstelle 71700 ein Haushaltsansatz von 21600.- Euro einzustellen. Begründung: In einer Präsentation im Wirtschaftsausschuss zur Entwicklung der „Dachmarke Rhön“ verwies die Geschäftsführerin Frau Vay auf die Entwicklung und begründete die notwendigen Zuschüsse bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit. Beteiligt sind vier Landkreise, wobei auf den Wartburgkreis ein Anteil von 12,7 % der Kosten entfallen. Das entspricht einem Betrag von 21600,- Euro. Eine weitere Grundlage für die Entscheidung im Wirtschaftsausschuss ist eine vorliegende unabhängige wissenschaftliche Untersuchung, die die Vorteile des Zusammenschlusses zur „Dachmarke Rhön“ unterstützt. Festgelegt wurde des weiteren, dass vor den Verhandlungen zum Haushalt 2011 über die Entwicklung der Dachmarke Rhön im Wirtschaftsausschuss berichtet wird. Neuhäuser
Im Verwaltungshaushalt, Einzelplan 0, Unterabschnitt 027800 Zuschüsse an Frauenverbände wird die Haushaltsstelle auf den Haushaltsansatz von 2009 erhöht. Begründung: Die Kürzung der Zuschüsse um 6,71 % kann von den Vereinen nicht kompensiert werden. Diese Mittel des Landkreises dienen zur Kofinanzierung der Fördermittel des Landes. Im Falle ihrer Kürzung werden auch Landesmittel reduziert. Da die Frauenvereine ihre Arbeit nur über Mitgliedsbeiträge, Spenden und eben diese Fördermittel finanzieren, wäre die Reduzierung der Zahlung ein herber Einschnitt oder würde sogar die Schließung nach sich ziehen. Die jeweiligen Träger müssen schon jetzt unter schwersten Bedingungen erhöhte Eigenmittel aufbringen, eine zusätzliche Belastung würde den Rahmen sprengen und das Angebot an Leistungen mindern oder verhindern. Prof. Dr. Lessig Fraktionsvorsitzender
Betreff: Schaffung einer Haushaltsstelle „Institutionelle Kulturförderung“ I. Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt für den Nachtragshaushalt 2010 eine neue Haushaltsstelle „Institutio-nelle Kulturförderung“ zu errichten. Die neue Haushaltsstelle ist mit 150.000 Euro beziffert. Über die entsprechenden Fördergrundsätze berät der Ausschuss für Schule und Kultur. Die Integrierung in den Nachtragshaushalt 2010 erfolgt durch (Mehr-) Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen. II. Begründung: Die bisherige jährliche Förderung des Landestheaters Eisenach durch den Landkreis betrug 1.100.00 Euro. Ab dem Haushaltsjahr 2010 bleiben hierfür Verbindlichkeiten von 120.000 Euro Restfinanzierung (künftig eher absinkend) sowie 612.500 Euro Zuschuss Kulturstiftung Meiningen. Ein Teil der freiwerdenden Mittel (367.500 Euro) sollten für eine breite institutio-nelle Förderung kultureller Vereine und gezielt für Lohnkosten eingesetzt werden. Diese Förderung richtet sich an Vereine mit Sitz im Wartburgkreis, die ganzjährig kulturelle Angebote bereithalten oder ganzjährig kulturell bedeutsame Dienstleistungen erbringen. Damit soll eine breite Förderung ganzjährig kulturell tätiger Vereine realisiert und die Mittel gezielt für Lohnkosten eingesetzte werden. Nach bisheriger ausführlicher Bedarfsermittlung gibt es derzeit 5 bis 6 Vereine im Wartburgkreis. Diese haben bereits eine detaillierte Aufgaben- und Stellenbeschreibung erarbeitet. Die Bereitstellung ganzjähriger, umfassender und nicht projektbezogener kultureller Angebote und Dienstleistungen bedarf eines entsprechenden personellen Aufwandes. Dieser ist bei diesen Vereinen nicht allein durch Ehrenamt oder Eigenfinanzierung zu bewältigen. Im öffentlichen Dienst sind Kulturmanager in LG 9 eingestuft, das bedeutet im Tarifgebiet Ost rund 2.000 Euro brutto monatlich. Inklusive der verschiedenen Arbeitgeberbeiträge ergä-be sich eine jährliche Förderung von maximal 32.000 Euro pro Vollzeitstelle/Verein. Mit dem vorangegangenen Beschlussvorschlag ließe sich eine breite kulturelle Förderung im Wartburgkreis realisieren, ohne den Landkreis neu oder über die Maßen, auch in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise, zu belasten. Dr. Lessig