Stellungnahme von Michael Jung

Krayenberggemeinde

Meine Entscheidung, sich am 20.07.2011 gegen die „Neufassung der Satzung über die Benutzung unserer Tageseinrichtungen für Kinder der Einheitsgemeinde Dorndorf / Rhön“ auszusprechen, zeugt davon, dass ich meiner Verpflichtung hinsichtlich der „Ausübung nach dem Gesetz, dem Gemeinwohl und Überzeugung“, einwandfrei nachgekommen bin. Bestätigung bekam ich dies u.a. durch die Kommunalaufsicht.
Aufgrund der 10 Hinweise von der Rechtsaufsichtsbehörde sprach sich die Verwaltung dafür aus, die Neufassung vom 20.07.2011 aufzuheben, diese zu überarbeiten, um sie anschließend neu zu beschließen. Am 30.08.2011 tagte der Hauptausschuss zu diesem Thema. Weder Presse noch Gäste wohnten der Sitzung bei. Schon hier hätten Außenstehende in Erfahrung bringen können, dass von mir nicht nur Vorschläge zur Satzung eingebracht worden sind, sondern auch auf die Anhörung des Elternbeirates hingewiesen wurde.
Am 16.09.2011 fanden sich die Eltern zum Elternabend im Kindergarten ein. Außer mir war kein weiterer Vertreter, ob von der Verwaltung oder des Gemeinderates, anwesend. An jenem Abend wurde ein neuer Elternbeirat gewählt. Aus meiner Sicht hätte die Verwaltung ab da an noch immer genügend Zeit gehabt, den Elternbeirat  zu hören, um dem „Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz“ Rechnung zu tragen. Doch dem kam man erneut nicht nach.
Auch der Sozialausschuss hielt es nicht für nötig, sich zu finden, um seinen Verpflichtungen als beratendes Gremium gerecht zu werden. Auch dies monierte ich in der Gemeinderatssitzung. Um die Gewissheit zu haben, ob wenigstens die neue Satzung für einwandfrei erklärt werden kann, recherchierte ich im Internet. Auch auf die Gefahr  hin, erneut mit der Antwort eines Ratsmitgliedes konfrontiert zu werden: „Wo kämen wir denn hin, wenn wir aus den umliegenden Gemeinden nur das Beste übernehmen“. Auf der Internetseite des Deutschen Roten Kreuzes von Suhl fand ich eine hervorragend ausgearbeitete Satzung. Diese brachte ich zur Sitzung mit, und verwies unter anderem auf den Punkt „Verpflegung“.
Wie erfolgt die Verpflegung der Kinder während den Betreuungszeiten? Welche Mahlzeiten werden angeboten und von wem? Welche Verpflegung bekommen die Kleinsten? Dass Gleiche wie 3, 4, 5 oder 6jährige?
Auch die Frage der Bezahlung für Essen und Trinken wurde in der neuen Satzung nicht geregelt. Bis letztes Jahr war es noch so, dass das Essen- und Trinkgeld in bar gegen Quittung beglichen wurde. Seit diesem Jahr nur noch per Bankeinzug. Aber was ist, wenn die Personensorgeberichtigten säumig werden und die Gemeinde das Nachsehen hat? Kann dies auch zum Ausschluss des Kindes führen?
Des Weiteren regte ich an, ob der Begriff „Eltern - Erziehungsberechtigte“ immer auch das Sorge- und Umgangsrecht beinhaltet oder was sind andere berechtigte Personen? Auch dies versuchte ich in die Satzung mit einfließen zu lassen. Hierbei bezog ich mich auf das XIII. Sozialgesetzbuch, in dem Kinder und Jugendliche definiert sind und Pflichten sowie Rechte sich erschließen.
Und so kam es, wie es kommen musste! Man lag sich wieder in den Haaren.
Ich kann es mittlerweile nicht mehr nachvollziehen, warum man gutgemeinte Hin- und Verweise nicht aufnimmt, Bitten und Aufforderungen ausschlägt, Mängel nicht abstellt, getätigte Anfragen oder Auskunftseinholungen nicht mit einfließen lässt und vieles anderes.
Warum eigentlich? Nur weil’s von der Fraktion DIE LINKE. oder dem Mitglied Jung kommt? Oder liegt es daran, dass doch mehr dahinter ist, als nur die große Klappe?
Da schaue ich gerne und mit einem hohen Maß an Respekt und Anerkennung zur Stadt Bad Salzungen auf! Wenn man alles zusammenfasst, kommt man zu folgendem Ergebnis:

Unsere zuständigen Ausschüsse gehen nicht dem nach, wofür sie verantwortlich und zuständig sind. Der Bauausschuss sucht die „Baustelle Kindergarten Dietlas“ nicht auf, um sich ein Bild von der Sanierung zu machen oder ggf. eine Empfehlung an den beschließenden Ausschuss zu geben. Der Sozialausschuss praktiziert selbiges. Hierdurch kann der Gemeinderat weder subjektiv noch objektiv entscheiden. Ein an den Gemeinderat gerichtetes Schreiben vom „alten Elternbeirat“ wird den Räten nicht vorgelegt, aufgrund von Anonymität. Anfragen an die Leiterin oder Stellvertreterin können nicht direkt gestellt werden, weil jene zu den Sitzungen nicht geladen werden. Der Hauptausschuss beschließt Bauvergaben, ohne vorher einen Bauplan gesehen zu haben und Inhalte einzelner Gewerke zu kennen. Das (zukünftige) pädagogische Konzept kennt man nur aus Erzählungen, weil es den Ratsmitgliedern in Schriftform nie vorgelegt wurde. Der Elternbeirat kann seine Rechte und Pflichten nicht wahrnehmen, weil man ihm die Möglichkeit nicht oder erst im Nachtrag einräumt. Barrierefreiheit wird völlig ausgeblendet, obwohl diese in der „Thüringer Bauordnung“ und „Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen“ fest verankert sind!
Da lobe ich den Bürgermeister von Bad Salzungen mit seiner dahinter stehenden Verwaltung, die Stadträte, die Beauftragten als auch vielen Helfer. Hier geht man raus, bringt sich ein, holt sich Hilfe, Fördermittel werden beantragt und was ganz wichtig ist, sie beziehen die Menschen mit ein.
Von Bad Salzungen kann man noch viel lernen! Und da Herr Bohl Neuem sehr offen gegenüber steht und auch für seine Einlagen, wie in so mancher Kreistagssitzung, bekannt ist, könnte dieser doch ein paar Messer statt Bockwürste spendieren, so das sich der Eine oder Andere eine Scheibe in punkto Handhabung abschneiden kann!

Michael Jung