Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger ist unbegründet!

„Wenn jetzt in den Gemeinden des WVS Bad Salzungen über die Abwasserbeitragspflicht für Anlagen aus DDR-Zeiten diskutiert wird und damit die Bürgerinnen und Bürger verunsichert werden, ist dies völlig unbegründet“, erklärt der Bad Salzunger Landtagsabgeordnete der LINKEN, Frank Kuschel.

Über die Einbeziehung der sogenannten Abwasser-Altanlagen aus DDR-Zeiten haben die Gerichte bereits vor über zehn Jahren geurteilt. Demnach sind diese Abwasser-Altanlagen in allen Fällen beitragsfrei. Nur Investitionen in Abwasseranlagen, die nach dem 3. Oktober 1990 realisiert wurden, dürfen in die Abwasserbeitragsberechnung einfließen. „In dieser Hinsicht ist auch die Rechtslage in Thüringen eindeutig“, stellt der Linkspolitiker klar.
So regelt § 7 Absatz 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz, dass Abwasserbeiträge nur für die Investitionen erhoben werden dürfen, für die dem Zweckverband Aufwendungen entstanden sind. Die sogenannten Abwasser-Altanlagen aus DDR-Zeiten wurden jedoch schuldenfrei dem Zweckverband übereignet. Damit sind keine Aufwendungen entstanden und somit entfällt auch die Beitragsfähigkeit. „In dieser Hinsicht ist auch die Globalberechnung des WVS ordnungsgemäß erstellt“, so die Bewertung von Frank Kuschel.
Die vom WVS jetzt diskutierte Kostenspaltung hat unmittelbar mit dieser Altanlagen-Problematik nichts zu tun. „Deshalb sollten hier die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter verunsichert werden“, fordert der Linkspolitiker.
DIE LINKE bleibt jedoch bei ihrer kritischen und ablehnenden Haltung zu den Abwasserbeiträgen. Die Abwasserbeiträge sind aus Sicht der LINKEN als Finanzierungsmodell nicht mehr zeitgemäß und gehören deshalb abgeschafft. „DIE LINKE unterstützt deshalb auch das laufende Volksbegehren zur Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge“, so Kuschel abschließend.

Frank Kuschel