Info der Frauen AG
Der seit dem 12. Januar dieses Jahres neu herausgegebenen "Newsletter Frauen-und Genderpolitik" orientiert im Auftrag des Parteivorstandes auf folgende aktuellen Aufgaben: -bitte hierzu den Button an der rechten Seitenspalte anklicken!
Für unsere Arbeit vor Ort prüfen wir:
-für SO.,den 14.02.(Valentinstag) ist eine weitere bundesweite ONE-BILLION-RISING-Tanz-Aktion in Vorbereitung.
-zum Thema " Kampf gegen Prostitution" als Ausdruck patriarchaler Gewalt-und Herrschaftsverhältnisse findet ihr einen Aufruf von Mitgliedern unserer Partei mit online-Unterzeichnungs-Möglichkeit
- BITTE vor Ort weitergeben und UNTERSTÜTZEN!!!
-und zur Information: seit Jahresbeginn besteht in München eine extra für WEIBLICHE FLÜCHTLINGE MIT/OHNE KIND/er angedachte Frauen-Flüchtlingseinrichtung; es ist bundesweit und in Bayern die ERSTE DIESER ART; organisiert von den Trägern Condrobs, Frauenhilfe sowie pro familia
aktuelle Meldungen der AG Frauen
Zusammen mit der Landes- und Fraktionsvorsitzenden der Linken Susanne Hennig-Wellsow und Sigrid Hupach, Direktkandidatin für DIE LINKE. im Wahlkreis 190 übergab die Landtagsabgeordnete Anja Müller einen Spendenscheck der Alternative 54 e.V. in Höhe von 450 € Weiterlesen
Gezählt wurde schon mehrfach, vom Deutschen Kulturrat, der Filmförderanstalt und zuletzt von der Uni Rostock zur Geschlechterdarstellung in Film und Fernsehen mit dem ernüchternden Ergebnis: Frauen werden schlechter bezahlt als Männer, es gibt weniger Frauen in Führungspositionen und Frauen kommen in fast allen TV-Formaten und Kinofilmen seltener als Männer vor, besonders alarmierend ist der Bereich Kinderfernsehen. Weiterlesen
und sie findet vom 20. bis 23. Juli 2017 im Schieferpark in Thüringen statt. Verbringt mit uns ein Wochenende in einem diskursorientierten Freiraum mit einer Schreibwerkstatt, einem Rhetoriktraining, theorieorientierten Workshops, einer Büchernacht und vielem mehr. Weiterlesen
Nachträglich zum internationalen Hebammentag am 5. Mai: „Warme Worte und Placebo-Politik helfen nicht gegen Kreißsaal-Schließungen und Personalmangel, aber das scheint die Bundesregierung ungerührt zu lassen. Mantraartig zählt sie auf, was sie alles angeblich zur Verbesserung der Situation von Hebammen geleistet habe. Was davon zu halten ist? Weiterlesen
Die Landesgeschäftsstelle sowie unsere linke Frauen-AG laden ein: am 7. März findet von 13-16 Uhr Uhr im Festsaal des Erfurter Rathauses die landesweite Veranstaltung zum Internationalen Frauentag statt. Dort werden auch in diesem Jahr drei Frauen-Preise der LINKEN übergeben und wir sind gespannt, ob der Vorschlag unserer ESAer GenossINNEN zur Ehrung der sich bereits seit längerer Zeit zusammen gefundenen syrischen und israelischen Frauen mit Treffpunkt i.d. Mosewald-Schule Erfolg hat! Weiterlesen
Lt. einer Mitteilung des Deutschen Frauenrates sollen bis zu 500.000 Menschen beim „Women's March on Washington“ am 21. Januar auf die Straße gegangen sein. Weltweit dürften die „Schwesternmärsche“ rund 2,5 Millionen mobilisiert haben. Auch in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Heidelberg und München gab es einen Tag nach der Einführung Donald Trumps ins Amt des US-amerikanischen Präsidenten zahlreiche Proteste gegen Frauenfeindlichkeit, Gewalt, Rassismus, Homophobie und religiöse Intoleranz. Die größte Demonstration in Deutschland fand in Frankfurt am Main statt, wo 2.000 Menschen auf die Straße gingen. Weiterlesen
Wir alle waren gemeinsam laut und haben einen so großen öffentlichen Druck aufgebaut, dass Bund und Länder sich nun nach monatelangem Gerangel endlich auf einen Kompromiss verständigen konnten: Trennungskinder ohne Unterhalt bekommen ab dem 1.7.2017 bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss vom Staat. Weiterlesen
DIE LINKE in Thüringen setzt sich als Partei mit sozialistischem und feministischem Anspruch dafür ein, dass Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft gleichberechtigt mitwirken und ihre Vorstellungen von einem selbstbestimmten und solidarischen Leben verwirklichen können. „Deshalb sollen die Leistungen aktiver Frauen in Thüringen öffentlich gewürdigt und anerkannt werden“ berichtet die Landtagsabgeordnete Anja Müller. Weiterlesen
Eine kleinere Arbeitsgruppe des Arbeitskreises Frauen des WAK-ESA und die Gleichstellungsbeauftragte von Eisenach, Frau Ulrike Quentel, startet gleich zu Beginn des neuen Jahres eine Umfrage zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens in dieser Stadt und den Ortsteilen. Insbesondere junge Frauen o.g. Arbeitskreises, darunter die engagierte Stadtvorsitzende unserer Partei, Kristin Kretschmar- Lemm regten im Zusammenhang mit einer veränderten politischen Lage, der Zunahme an Einbrüchen sowie Überfällen eine derartige Befragung an. Weiterlesen
Liebe Frauen, hier der Newsletter Frauen- und Genderpolitik, Ausgabe September 2016 Weiterlesen
Rente ab 63: Müttern droht böse Überraschung
Abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente? Das verspricht die Bundesregierung jenen, die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Für berufstätige Mütter kann das allerdings mit einer bösen ÜBERRASCHUNG enden. Denn während Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezugs bei der Errechnung der Voraussetzungen berücksichtigt werden, gilt dies nicht für den Mutterschutz. Das ergab die ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG auf eine schriftliche Frage des rentenpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE, Matthias W. Birkwald. "Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen", schreibt das Sozialministerium.
"Vor allem aus Gleichbehandlungsgründen ist dies ein Skandal: Erwerbsunterbrechungen von Männern werden anerkannt, die von Frauen nicht", sagt Matthias W. Birkwald dazu. "Die Bundesregierung muss schleunigst die Anerkennung des Mutterschutzes bei der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren regeln. Das Bundesverfassungsgericht hat eine vergleichbare Regelung zum Mutterschutz schon einmal kassiert. Die Bundesregierung sollte es nicht noch einmal darauf ankommen lassen."
Zum Hintergrund:
Trotz erheblicher Widerstände aus der Wirtschaft und Teilen der CDU/CSU Fraktion, wurde mit der Verabschiedung des Rentenpakets die sogenannte abschlagsfreie Rente ab 63 eingeführt. Bei der Rente ab 63 (§ 236b SGB VI) handelt es sich um eine befristete Sonderregelung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI).
Mit der Regelung soll ermöglicht werden, dass Versicherte, die bereits sehr früh mit der Erwerbstätigkeit begonnen haben, zumindest vorübergehend (Jahrgänge 1951 bis 1952) abschlagsfrei in Rente gehen können. Zur Erfüllung der Wartezeit gehören, anders noch als bei der im Rahmen der Rente erst ab 67 eingeführten Rente, für besonders langjährig Versicherte, auch Wartezeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld sowie Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind (siehe S. 7f., Drs. 18/909). Diese Zeiten wurden, ebenso wie der Bezug von Arbeitslosengeld, im Zeitverlauf rentenrechtlich unterschiedlich bewertet.
Begründet wurde die Aufnahme weiterer rentenrechtlicher Zeiten von der Bundesregierung mit dem Argument, dass "diese unterschiedliche Berücksichtigung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (…) nicht zulasten der Versicherten gehen [soll]. Daher werden auch diese Zeiten einer kurzzeitigen Unterbrechung der Erwerbsbiografie für die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit als Anrechnungszeiten oder Pflichtbeitragszeiten gewertet wurden" (S. 22, Drs. 18/909).
Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutz, der in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls zu den Anrechnungszeiten gehört? Auch für den Bezug von Mutterschaftsgeld im Rahmen des Mutterschutzes bestand zwischen 1979 und 1983 Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch hier sollte eigentlich gelten, dass die Unterbrechung der kurzzeitigen Erwerbstätigkeit sich nicht zulasten der Versicherten auswirken sollte.
Hier passiert aber genau das Gegenteil: Die Geburt eines oder mehrerer Kinder kann dazu führen, dass aufgrund der Unterbrechung der versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit durch das Beschäftigungsverbot während des Mutterschutzes die Wartezeit von 45 Jahren nicht erfüllt werden kann. Betroffene dürften vor allem Frauen sein, die vor der Geburt ihre Beschäftigung aufgrund des Mutterschutzes unterbrechen mussten. Bei der Geburt mehrerer Kinder im Lebensverlauf können sich diese Lücken summieren.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht nicht gerechtfertigt: Der Schutz von Müttern vor geschlechterbezogene Diskriminierung wird nach dem besonderen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG berücksichtigt. Da die Regelung zur Wartezeiterfüllung in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Schwangerschaft steht, liegt hier offensichtlich eine mit Art. 3 GG unvereinbare Ungleichbehandlung vor. Denn es ist nicht bekannt, dass Männer ebenfalls schwanger werden können. Die verfassungsrechtliche Prüfung eines Falls, bei dem es ebenfalls um die Nicht-Berücksichtigung des Mutterschutzes bei der Erfüllung der Wartezeit für den Anspruch einer Versicherungsrente der betrieblichen Altersvorsorge aus der VBL ging, hielt vor BVerfG im Jahr 2011 ebenfalls nicht stand (BVerfG, 1 BvR 1409/10).
Gerade der Union war im Rahmen des Rentenpakets die Berücksichtigung von Kinder-erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besonders wichtig. Damit sollte eine Jahre lang bestehende Gerechtigkeitslücke geschlossen werden, so etwa CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeld am 1. Juli in einer Pressemittelung der Landesgruppe zum in Kraft treten des Rentenpakets: "Unser Einsatz hat sich gelohnt. Die Mütterrente ist ein Herzensanliegen der CSU und unser Projekt für die Anerkennung von Erziehungsleistung."
Allerdings ist aus Regierungskreisen zu entnehmen, das sich die Union bei der Anerkennung des Mutterschutzes bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren sperrt. Damit ist offensichtlich: Bei der Anerkennung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung legt die Union unterschiedliche Maßstäbe an. Berufstätige Mütter passen offensichtlich noch immer nicht in das ideologische Weltbild der Union.
Eine Änderungen ist deshalb dringend notwendig: Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages liegen bereits erste Petitionen von betroffenen Frauen vor. Zugleich sollte die fehlende Beitragszahlung bei der Anerkennung der Anrechnungszeit aufgrund des Mutterschutzes als versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln finanziert werden. Denn es handelt sich hierbei um besondere Umstände durch die Betroffenen in dieser Zeit ohne ihr Verschulden keine Pflichtbeiträge leisten konnten.
Matthias W. Birkwald, MdB DIE LINKE