Info der Frauen AG
Der seit dem 12. Januar dieses Jahres neu herausgegebenen "Newsletter Frauen-und Genderpolitik" orientiert im Auftrag des Parteivorstandes auf folgende aktuellen Aufgaben: -bitte hierzu den Button an der rechten Seitenspalte anklicken!
Für unsere Arbeit vor Ort prüfen wir:
-für SO.,den 14.02.(Valentinstag) ist eine weitere bundesweite ONE-BILLION-RISING-Tanz-Aktion in Vorbereitung.
-zum Thema " Kampf gegen Prostitution" als Ausdruck patriarchaler Gewalt-und Herrschaftsverhältnisse findet ihr einen Aufruf von Mitgliedern unserer Partei mit online-Unterzeichnungs-Möglichkeit
- BITTE vor Ort weitergeben und UNTERSTÜTZEN!!!
-und zur Information: seit Jahresbeginn besteht in München eine extra für WEIBLICHE FLÜCHTLINGE MIT/OHNE KIND/er angedachte Frauen-Flüchtlingseinrichtung; es ist bundesweit und in Bayern die ERSTE DIESER ART; organisiert von den Trägern Condrobs, Frauenhilfe sowie pro familia
aktuelle Meldungen der AG Frauen
Die Frauen-AG informiert:
In der Zeit vom 1.-29. April wird i.d. Foyer-Galerie der Wartburg-Sparkasse in Eisenach eine sehenswerte Ausstellung mit folgenden Inhalten gezeigt: -zum Einen über das kreative Schaffen von Frauen i. d. Kreativ-Werkstatt des Frauenzentrum`s, wie z.B. Hand-u. Tonarbeiten - zum Anderen die Wanderaustellung "Frauen kämpfen um ihr Recht-i.d. DDR geschieden, durch den Einigungsvertrag diskriminiert". Der Verein der i.d. DDR geschiedenen Frauen schätzt, dass heute noch ca. 300.000 Frauen von den rechtlichen Folgen betroffen sind, da ihnen der Versorgungsausgleich des ehemaligen Partners nicht zur Verfügung steht und so viele Betroffene mit einer Rente am Existenzminimum leben müssen. Portraits sowie biografische Ausschnitte aus dem Leben von betroffenen Frauen… Weiterlesen
Nein heißt Nein
Von Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Am Donnerstag berät der Bundestag einen BERICHT des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für eine Strafrechtsänderung zum besseren Schutz vor Vergewaltigung. Eine schon einmal geplante Anhörung hat bislang nicht stattgefunden. Mittlerweile liegt auch der GESETZENTWURF der LINKEN zur Regelung eines „Nein heißt Nein“ vor. Was liegt also näher, als in der sitzungsfreien Woche einen Besuch bei Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt zu machen und mit ihnen sowohl über den Gesetzentwurf als auch über weitergehende Forderungen zu reden. Gesagt, getan. Weiterlesen
Offener Brief
an die neue BILD-Chefredakteurin im Zusammenhang mit der von ca. 37.000 Unterzeichner*innen der Petition gegen Bild-Sexismus Weiterlesen
Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #ausnahmslos
In der Silvesternacht auf 2016 waren in Köln und anderen deutschen Städten viele Frauen sexualisierter Gewalt an öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Diese Taten müssen zügig und umfassend aufgeklärt werden. Die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung müssen endlich geschlossen werden. Wir fordern, dass den Betroffenen jetzt alle Unterstützung und Hilfe zukommt, die sie benötigen. Wir stehen solidarisch mit all denjenigen, die sexualisierte Gewalt und Belästigung erfahren und erfahren haben. Weiterlesen
Frauen-AG nimmt Arbeit im neuen Jahr auf
Gleich zu Beginn des neuen Jahres 2015 besuchten die Mitglieder der Frauen-AG gemeinsam mit dem Seniorenverband des Wartburgkreisesdas PAB-Kino-Center in Bad Salzungen und sahen den Film "Ein Sommer in der Provence", wo es um das anfangs problematische Verhältnis besonders des Großvaters zu seinen drei Enkelkindern ging. Im Anschluss gab es Kaffee und Kuchen für alle, wo natürlich über den Film sowie weitere interessierende Themen gesprochen wurde. Anschließend unterstützten Martina und Gerd Anacker unseren Senioren-Beauftragten Rudi Schmidt mit seiner Frau Heidi Schmidt bei den ersten Vorbereitungen des bevorstehenden Neujahrsempfangs im Februar. Christine Dommer Weiterlesen
Hoffnung auf bessere Politik für die Bürger - Frauen AG der LINKEN erfreut über Bodo Ramelows Wahl
Während einer Informationsveranstaltung der Frauen AG der Kreisorganisation DIE LINKE am Freitagnachmittag wurde als erster Tagesordnungspunkt auf die Wahl von Bodo Ramelow als neuer Ministerpräsident im Land Thüringen mit Sekt angestoßen. Die stellvertretende Vorsitzende der Frauen AG, Regina Rosenau, würdigte dabei die Arbeit der Mitglieder der Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten, die ein Mosaiksteinchen in Richtung einer besseren Politik im Land Thüringen, vor allem für die Bürger war. Die Teilnehmerinnen hatten vorher mit Spannung das Wahlprozedere im Landtag zu Hause am Fernseher verfolgt und tauschten aktuell im Restaurant Kartoffelkäfer ihre Eindrücke und Auffassungen aus. Die diplomatische Rede von Bodo Ramelow nach seiner Wahl als Ministerpräsident wurde dabei besonders… Weiterlesen
Der Tag wird kommen, an dem wir alle frei und gleich sind!
Zum heute in Berlin stattfindenden sogenannten "Marsch für das Leben" erklärt Anja Mayer, Mitglied des Parteivorstands der LINKEN und zuständig für feministische Politik: Seit einigen Jahren demonstrieren in Berlin radikale AbtreibungsgegnerInnen, christliche FundamentalistInnen und AntifeministInnen. Das kann und will DIE LINKE nicht unwidersprochen lassen! Deshalb ist DIE LINKE im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung aktiv und deshalb beteiligen wir uns geschlossen an der Gegenkundgebung "Leben und Lieben ohne Bevormundung". DIE LINKE fordert unter anderem die Abschaffung des Paragrafen 218, die rezeptfreie Abgabe der Pille danach und streitet für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Bereits erkämpfte Freiheiten und Rechte werden wir nicht preisgeben. Wir wollen in einer… Weiterlesen
Frauenanteil in kommunalen Vertretungen Thüringens deutlich erhöhen!
"Der Frauenanteil in kommunalen Vertretungen Thüringens muss bei den bevorstehenden Kommunalwahlen deutlich erhöht werden. Dazu bedarf es auch der Unterstützung durch Landtag und Landesregierung", erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Frank Kuschel. Es gebe im Freistaat ein deutliches Missverhältnis von Frauen und Männern bei der Besetzung von kommunalen Mandaten in Kreistagen und Gemeinderäten. Thüringen belege in diesem Zusammenhang im bundesweiten Vergleich einen der hinteren Plätze. "Nach jüngsten statistischen Erhebungen liegt in Thüringen der Frauenanteil in kommunalen Vertretungen bei lediglich 23 Prozent", sagt Kuschel. Er verweist auf den zweiten Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Damit steht Thüringen zwar im Vergleich zu… Weiterlesen
Engagement der Frauen gewürdigt - Frauen AG der LINKEN in der Wartburgregion zog Bilanz und gab Ausblick
In einem vorweihnachtlichen Forum hielt die Frauen AG der LINKEN der Wartburgregion vor wenigen Tagen einen Jahresrückblick, bilanzierte ihre Aktivitäten und strickte bereits an den Hauptthemen des Superwahljahres 2014. Christine Dommer als Vorsitzende der Frauen AG und wiedergewähltes Mitglied des neuen Kreisvorstandes dankte für das Engagement und schätzte ein, dass sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Frauen an zahlreichen Aktivitäten der LINKEN eingebracht haben. Sie resümierte, dass die Mitglieder zum Gelingen verschiedenen Veranstaltungen tatkräftig ihr Engagement unter Beweis stellten. Ob am 8. März, am 1. Mai, oder im Wahlkampf - auf die Frauen AG konnte sich DIE LINKE immer verlassen. Mit Blick auf das Superwahljahr 2014 wurden bereits erste Aktivitäten benannt und Ideen… Weiterlesen
Rente ab 63: Müttern droht böse Überraschung
Abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente? Das verspricht die Bundesregierung jenen, die 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Für berufstätige Mütter kann das allerdings mit einer bösen ÜBERRASCHUNG enden. Denn während Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des Krankengeldbezugs bei der Errechnung der Voraussetzungen berücksichtigt werden, gilt dies nicht für den Mutterschutz. Das ergab die ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG auf eine schriftliche Frage des rentenpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE, Matthias W. Birkwald. "Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen", schreibt das Sozialministerium.
"Vor allem aus Gleichbehandlungsgründen ist dies ein Skandal: Erwerbsunterbrechungen von Männern werden anerkannt, die von Frauen nicht", sagt Matthias W. Birkwald dazu. "Die Bundesregierung muss schleunigst die Anerkennung des Mutterschutzes bei der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren regeln. Das Bundesverfassungsgericht hat eine vergleichbare Regelung zum Mutterschutz schon einmal kassiert. Die Bundesregierung sollte es nicht noch einmal darauf ankommen lassen."
Zum Hintergrund:
Trotz erheblicher Widerstände aus der Wirtschaft und Teilen der CDU/CSU Fraktion, wurde mit der Verabschiedung des Rentenpakets die sogenannte abschlagsfreie Rente ab 63 eingeführt. Bei der Rente ab 63 (§ 236b SGB VI) handelt es sich um eine befristete Sonderregelung bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI).
Mit der Regelung soll ermöglicht werden, dass Versicherte, die bereits sehr früh mit der Erwerbstätigkeit begonnen haben, zumindest vorübergehend (Jahrgänge 1951 bis 1952) abschlagsfrei in Rente gehen können. Zur Erfüllung der Wartezeit gehören, anders noch als bei der im Rahmen der Rente erst ab 67 eingeführten Rente, für besonders langjährig Versicherte, auch Wartezeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld sowie Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind (siehe S. 7f., Drs. 18/909). Diese Zeiten wurden, ebenso wie der Bezug von Arbeitslosengeld, im Zeitverlauf rentenrechtlich unterschiedlich bewertet.
Begründet wurde die Aufnahme weiterer rentenrechtlicher Zeiten von der Bundesregierung mit dem Argument, dass "diese unterschiedliche Berücksichtigung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (…) nicht zulasten der Versicherten gehen [soll]. Daher werden auch diese Zeiten einer kurzzeitigen Unterbrechung der Erwerbsbiografie für die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit als Anrechnungszeiten oder Pflichtbeitragszeiten gewertet wurden" (S. 22, Drs. 18/909).
Wie verhält es sich aber mit dem Mutterschutz, der in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls zu den Anrechnungszeiten gehört? Auch für den Bezug von Mutterschaftsgeld im Rahmen des Mutterschutzes bestand zwischen 1979 und 1983 Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch hier sollte eigentlich gelten, dass die Unterbrechung der kurzzeitigen Erwerbstätigkeit sich nicht zulasten der Versicherten auswirken sollte.
Hier passiert aber genau das Gegenteil: Die Geburt eines oder mehrerer Kinder kann dazu führen, dass aufgrund der Unterbrechung der versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit durch das Beschäftigungsverbot während des Mutterschutzes die Wartezeit von 45 Jahren nicht erfüllt werden kann. Betroffene dürften vor allem Frauen sein, die vor der Geburt ihre Beschäftigung aufgrund des Mutterschutzes unterbrechen mussten. Bei der Geburt mehrerer Kinder im Lebensverlauf können sich diese Lücken summieren.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht nicht gerechtfertigt: Der Schutz von Müttern vor geschlechterbezogene Diskriminierung wird nach dem besonderen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG berücksichtigt. Da die Regelung zur Wartezeiterfüllung in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Schwangerschaft steht, liegt hier offensichtlich eine mit Art. 3 GG unvereinbare Ungleichbehandlung vor. Denn es ist nicht bekannt, dass Männer ebenfalls schwanger werden können. Die verfassungsrechtliche Prüfung eines Falls, bei dem es ebenfalls um die Nicht-Berücksichtigung des Mutterschutzes bei der Erfüllung der Wartezeit für den Anspruch einer Versicherungsrente der betrieblichen Altersvorsorge aus der VBL ging, hielt vor BVerfG im Jahr 2011 ebenfalls nicht stand (BVerfG, 1 BvR 1409/10).
Gerade der Union war im Rahmen des Rentenpakets die Berücksichtigung von Kinder-erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besonders wichtig. Damit sollte eine Jahre lang bestehende Gerechtigkeitslücke geschlossen werden, so etwa CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeld am 1. Juli in einer Pressemittelung der Landesgruppe zum in Kraft treten des Rentenpakets: "Unser Einsatz hat sich gelohnt. Die Mütterrente ist ein Herzensanliegen der CSU und unser Projekt für die Anerkennung von Erziehungsleistung."
Allerdings ist aus Regierungskreisen zu entnehmen, das sich die Union bei der Anerkennung des Mutterschutzes bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren sperrt. Damit ist offensichtlich: Bei der Anerkennung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung legt die Union unterschiedliche Maßstäbe an. Berufstätige Mütter passen offensichtlich noch immer nicht in das ideologische Weltbild der Union.
Eine Änderungen ist deshalb dringend notwendig: Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages liegen bereits erste Petitionen von betroffenen Frauen vor. Zugleich sollte die fehlende Beitragszahlung bei der Anerkennung der Anrechnungszeit aufgrund des Mutterschutzes als versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln finanziert werden. Denn es handelt sich hierbei um besondere Umstände durch die Betroffenen in dieser Zeit ohne ihr Verschulden keine Pflichtbeiträge leisten konnten.
Matthias W. Birkwald, MdB DIE LINKE