aus dem Wahlkreis Anja Müller

Erwartetes Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz

Anja Müller

„Wenn am 18. Juli 2012 das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die finanziellen Leistungen für Asylbewerber  zu gering sind, muss endlich auch die Bundesregierung handeln“, fordert die migrations- und integrationspolitische Sprecherin des Landesvorstandes DIE LINKE Thüringen, Anja Müller.

Vor fast 20 Jahren wurde im Asylbewerberleistungsgesetz der finanzielle Rahmen dafür festgelegt, mit welchen Mitteln ein Asylbewerber im Monat auskommen muss. Seitdem sind die Preise, laut statistischem Bundesamt, um ein Drittel gestiegen, die Leistungssätze wurden aber nicht angepasst. Die Aussage des Rechtsvertreters der Bundesregierung am ersten Verhandlungstag: „Zu hohe materielle Aufwendungen würden Flüchtlingsströme europaweit beeinflussen.“, wurde nicht nur vom Bundesverfassungsrichter Prof. Kirchhoff scharf kritisiert. Auch die Äußerung: „Essen, Kleidung und Unterkunft sollten Asylbewerber schon erhalten. Aber Gelder für ein ‚sozio-kulturelles Existenzminimum’ nicht“, zeigt das mangelnde Interesse der Bundesregierung an einer aktiven, integrativen Flüchtlingspolitik, so Müller. ‚Die Würde eines Menschen ist unantastbar’, heißt es im Grundgesetz, dies sollte vor allem für die Menschen gelten, die sich in der Bundesrepublik Hilfe und Schutz erhoffen. „Flüchtlinge verlassen ihr Land aus Angst vor Verfolgung und Kriegen. Hier brauchen sie Unterstützung und Betreuung, aber keine diskriminierenden Unterkünfte und ausgrenzende Sondergesetze“, ist die Sprecherin überzeugt. Daher hält DIE LINKE weiter daran fest, dass das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen ist, informiert  Müller zum Abschluss.