aus dem Stadtverband Bad Salzungen
Gebietsreform ist auf dem Weg – Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen läuft bis 31. Oktober 2017
„Der Thüringer Landtag hat mit der Verabschiedung des Vorschaltgesetzes vergangene Woche den Weg für eine Gebietsreform im Freistaat frei gemacht. Jetzt heißt es für die Gemeinden nicht abwarten, sondern alle gebotenen Chancen der Freiwilligkeitsphase zu nutzen. “, erklärte die Landtagsabgeordnete Anja Müller (DIE LINKE). Nach langer intensiver öffentlicher Diskussion, einem umfänglichen Anhörungs- und Abwägungsprozess sei nun ein maßgeblicher Baustein des von der rot-rot-grünen Koalition geplanten Reformprozesses gesetzt. Vervollständigt werde das Reformwerk mit der ebenfalls vergangene Woche erfolgten Einbringung des Grundsätze-Gesetzes Funktional- und Verwaltungsreform, welches den Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau, eine umfassende Kommunalisierung von Aufgaben und die Einräumigkeit der Verwaltung skizziert.
„Der Thüringer Landtag hat mit der Verabschiedung des Vorschaltgesetzes vergangene Woche den Weg für eine Gebietsreform im Freistaat frei gemacht. Jetzt heißt es für die Gemeinden nicht abwarten, sondern alle gebotenen Chancen der Freiwilligkeitsphase zu nutzen. “, erklärte die Landtagsabgeordnete Anja Müller (DIE LINKE).
Nach langer intensiver öffentlicher Diskussion, einem umfänglichen Anhörungs- und Abwägungsprozess sei nun ein maßgeblicher Baustein des von der rot-rot-grünen Koalition geplanten Reformprozesses gesetzt. Vervollständigt werde das Reformwerk mit der ebenfalls vergangene Woche erfolgten Einbringung des Grundsätze-Gesetzes Funktional- und Verwaltungsreform, welches den Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau, eine umfassende Kommunalisierung von Aufgaben und die Einräumigkeit der Verwaltung skizziert. Laut dem nunmehr beschlossenen Gesetz sollen Gemeinden künftig 6000 Einwohner haben. Maßgeblich sei hier die Abschätzung der Einwohnerzahlen der neu gebildeten Gemeinden im Jahr 2035. Die neuen Gemeinden müssen zudem so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines Zentralen Ortes übernehmen können. Sie müssen außerdem leistungsfähig sein und dürfen keine Abwehrfusionen gegen Städte darstellen. Übergangweise könne auch das Modell der Großen Landgemeinde mit erweitertem Ortschaftsrecht genutzt werde. Diese müssen 10 000 Einwohner und deren Ortschaften mindestens 1000 Einwohner aufweisen. „Hinweisen möchte ich insbesondere auf die im Gesetz enthaltene Regelung der Neugliederungsprämie. Diese beträgt 100 Euro pro Einwohner der neu gegliederten Gemeinde, maximal eine Million Euro.“, sagte Müller. Dies greife allerdings nur in der bis zum 31. Oktober 2017 laufenden Freiwilligkeitsphase. Das Gesetz ermögliche zudem eine Erweiterung des Gemeinderates für eine Amtszeit und die Fortschreibung des Ortsrechts im Rahmen von Eingemeindungsverträgen. Entgegen allen Unkenrufen halte Rot-Rot-Grün den Fahrplan, die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform im Freistaat nehme mit der ab 1. Juli beginnenden Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen konkrete Konturen an. „Ich rufe die Gemeinden in unserer Region auf, sich auf den Weg zu machen, die Freiwilligkeitsphase dafür zu nutzen, zukunftsfeste leistungsfähige Gemeindestrukturen zu bilden. Wer jetzt in alten Strukturen verharrt, wird am Ende verlieren. Das kann nicht im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sein.“, sagte Anja Müller abschließend.