aus dem Wahlkreis Anja Müller

Kommunikationspannen erzeugen zurecht Proteste gegen WVS Bad Salzungen

Wenn ohne ausreichende Vorabinformationen die Grundstücke im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bad Salzungen (WVS) fototechnisch erfasst wurden, erzeugte dies bei den Betroffenen Ängste und Verunsicherungen. Zudem stellten sich zu Recht datenschutzrechtliche Fragen. Dabei hätten die Verantwortlichen des WVS auf Erfahrungen anderer Zweckverbände, die bereits in jüngster Vergangenheit diese Art der fototechnischen Grundstückerfassung zur Anwendung brachten, zurückgreifen können.

Demnach ist die fototechnische Erfassung von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Zu diesen Voraussetzungen gehören u.a. eine eindeutige vorherige Satzungsregelung und die Anwendung von Auflösungsmaßstäben, die auf den Grundstücken z. B. keine Personenidentifikation ermöglicht.
Auch aufgrund der Proteste der Betroffenen will nun der WVS die notwendige Satzungsregelung beschließen, allerdings im Nachhinein. Dies ist zwar rechtlich möglich, stößt aber auf Widerstände bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinderäten und Stadträten sowie einzelnen Bürgermeistern. Damit ist offen, ob diese nachträgliche Satzungsermächtigung der fototechnischen Grundstückserfassung die notwendige Mehrheit findet.
Doch was geschieht, wenn die Satzungsänderung nicht kommt?
In diesem Fall können die fototechnisch erfassten Grundstücksdaten für die Berechnung der Abwasserbeiträge und –gebühren keine Verwendung finden. Die bisher in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, die nach den Erfahrungen der anderen Zweckverbände offenbar im sechsstelligen Bereich liegen, müssten wahrscheinlich durch die Mitgliedsgemeinden des Verbandes gezahlt werden. Wie werden sich da die Bürgermeister mit Blick auf ihre leeren Gemeinde- und Stadtkassen verhalten?
Kann der Verband die fototechnisch erfassten Grundstücksdaten nicht verwenden, muss der WVS die Grundstückseigentümer zur Selbstauskunft auffordern. Dies ist auch kein leichter Prozess und der Verband hat ausreichende Zwangsmittel gegenüber den Grundstückseigentümern. Also kommt der WVS irgendwie auch gegen den Willen der Eigentümer an die Grundstücksdaten heran. Im Kern geht es aber auch nicht um die Erfassung der Grundstücksdaten, sondern um die Pläne des WVS, künftig bereits Abwasserbeiträge für Teileinrichtungen zu erheben, selbst wenn die Grundstücke noch nicht an ein zentrales Klärwerk angeschlossen sind. Diese sogenannte Kostenspaltung ist rechtlich möglich, aber im Fall des WVS sehr problematisch, weil der Verband in den zurückliegenden 20 Jahren anderes verfahren ist. Hier muss der Verband noch intensiver für diese Verfahrensänderung werben.
Gleiches trifft auf die geplante Einführung der Niederschlagsgebühr zu. Diese Gebühr wird nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn sie Anreize für die Entsiegelung von Flächen und die Versickerung des Niederschlagwassers auf den Grundstücken bietet. Bisherige Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Niederschlagsgebühr nur eine weitere Einnahmesäule bildet und die Kostentransparenz leidet. Dass sich dann Proteste formieren, ist nahezu folgerichtig.

F. Kuschel