aus dem Kreisvorstand

Teilhabepaket kommt bei Kindern und Jugendlichen nicht an

Nach einer aktuellen Studie des Paritätischen Gesamtverbandes kommen bei mindestens 85 Prozent der 6- bis 15-Jährigen mit Hartz IV-Bezug die Leistungen aus den Bildungs- und Teilhabepaket nicht an. „Mittlerweile ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut und somit von vielfältigen Benachteiligungen betroffen“, sagt die kinderpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Kati Engel.

„Arme Kinder leiden nicht nur unter schlechter Ernährung und unzureichender ärztlicher Versorgung. Sie haben auch schlechtere Chancen auf Bildung. Ihre Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Beziehungen sind ebenso stark eingeschränkt, da sie von vielen Bereichen des Lebens - Kinobesuche oder Musikunterricht - ausgeschlossen sind“, konstatiert die Abgeordnete.

Vor acht Jahren hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Ziel eingeführt, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in Haushalten, die Transferleistungen beziehen, abzusichern. Gefördert wird unter anderem die Teilhabe am Schulessen und bei Klassenfahrten.

„Die Entscheidungen der Bundesregierung - ob nun zu Kindergeld, Regelleistungen nach Hartz IV oder eben das Teilhabepaket - sind zur Verhinderung von Kinderarmut völlig unzureichend“, erklärt Kati Engel. „Ich empfinde es z. B. als grundfalsch, Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistungen anzurechnen. Damit verwehren wir den Familien, die sowieso nicht genug Geld zur Verfügung haben, auch noch diese Hilfe. Das hat teilweise fatale individuelle Folgen“, so die Abgeordnete. Kinderarmut lasse sich nachhaltig weder über ein Teilhabepaket noch über die Anhebung des Kindergeldes bekämpfen. „Wir brauchen endlich eine eigene Kindergrundsicherung, die allen Kindern das Existenzminimum garantiert“, fordert Engel. Armut und Ausgrenzung von Kindern müssten endlich beseitigt werden, ebenso das bürokratische Nebeneinander von finanziellen kinder- und familienpolitischen Leistungen. DIE LINKE fordert, wie auch das „Bündnis Kindergrundsicherung“, eine eigenständige Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro.

Laut Bundesverfassungsgericht hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die monatliche Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 628 Euro. Dies setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum (408 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (220 Euro) zusammen. Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.
Mehr dazu unter http: //www.kinderarmut- hat-folgen.de/