Gebühren für Kindertagesstätten

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht über eine Erhöhung von Abgaben, Beiträgen oder Steuern berichtet wird. Viele Ortsparlamente und Oberhäupter mussten sich bereits, wohl oder übel, mit solchen Themen wie: Friedhofsgebühren, Hundesteuer oder Kindergartengebühren auseinandersetzen. Andere haben dies sicherlich noch vor sich. Mit großem Interesse verfolgte ich jeden einzelnen Artikel.

Um einerseits Informationen zu sammeln, wie andere Kommunen damit umgehen, welchen Schlagabtausch man sich lieferte, welcher Beschluss schlussendlich gefasst wurde und mit welchem Ergebnis das Ganze ausging. Anderseits, so dachte ich, kann ich „Gutes - Schönes - Angenehmes“ für die Einheitsgemeinde Dorndorf übernehmen. Doch die Realität holte mich relativ schnell ein. Ich konnte nichts finden, was sich lohnte, auch nur Ansatzweise zu übernehmen. Im Gegenteil. Manche Aussagen bzw. Angaben als auch Ausführungen ließen mich aufhorchen. So wie in Bad Liebenstein. Es ist zwar löblich, das man hier eine Betreuungszeit von 11 Stunden pro Tag und Kind anbietet, jedoch ist dies nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Betreuungszeit von 10 Stunden vereinbar. (§ 12 Abs. 2 Satz 3 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz)
Oder in Barchfeld, in Bad Liebenstein und auch anderorts man argumentierte, dass man „finanzschwachen Eltern“ helfen wolle, indem man sie u.a. an die zuständigen Stellen im Landratsamt verweist. Dass durch derartige Ermutigungen bzw. Aufforderungen, die (kommende) Kreisumlage höher ausfallen kann, wird spätestens der Entwurf für das Haushaltsjahr 2012 zeigen, wenn statt der bisherigen 31 Prozent, dann die Zahl 39, 40 oder gar 45 vor dem Prozentzeichen steht. Aber bis dahin ist erst einmal der Landrat mit seiner Verwaltung der Buhmann, und nicht die anderen, die ihre „eigenen Pflichtaufgaben“ auf andere abwälzen. Dass aber die Möglichkeit besteht, die Elternbeiträge „nach dem Einkommen der Eltern“ zu berechnen (§ 20 Abs. 2 Satz 2), habe ich nirgendwo weder als Vorschlag vernommen noch in der Form des Praktizierens gefunden. Entweder ist dies veraltert, mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden oder man möchte aus Respekt- und Höflichkeitsgründen den Gutsituierten nicht in das Vermögen schauen. Warum eigentlich spricht niemand von denen, die es sich leisten könnten, sondern immer nur von denen, die „finanzielle Probleme“ haben? Das bis dato noch keiner auf die Idee gekommen ist, „Gutbetuchte“ an die Hand zu nehmen oder den Rat zu geben, wie diese ihr Geld (ver)mehren können, grenzt für mich an ein Wunder!
Auch die Staffelung bzgl. Anzahl der zu betreuenden (eigenen) Kinder, führt zu einem Trugschluss. Wenn das dritte, vierte und jedes weitere Kind einer Familie oder einer sorgeberechtigten Person in den „Genuss des Rabattes“ kommen will, muss Frau eine reine „Geburtsmaschine“ sein und mindestens ein Kind pro Jahr gebären. Und was auch kein Artikel bisher hervorhob, ist die veränderte Rechtslage in punkto: „Infrastrukturpauschale“ (§ 21 Abs. 2 ). Diese finanzielle Zuwendung bedarf nämlich nur noch für Anschaffungen von Spielgeräten oder zu Sanierungs- bzw. Modernisierungszwecken verwendet werden. Und nicht wie es noch bis im letzten Jahr erlaubt war, zum Begleichen von Betriebskosten. Auch dies führt zu einer veränderten Sachlage! Auch die Landespauschale wird hierbei vergessen, wo sich das Land an jedem belegten Platz beteilig. Und die Elternmitwirkung, so fand ich, wurde in so manchen Orten und Artikeln kaum bis gar nicht erwähnt. Woran das liegt, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedoch hoffe ich, dass Gemeinden, die sich damit noch beschäftigen müssen, meine Anregungen zu eigen machen oder als freundliche Empfehlung werten.

Michael Jung
Mitglied im Gemeinderat Dorndorf