Nach dem Buch oder nach dem Bauch??

Am Donnerstag, dem 8. Dezember 2011, fanden sich die Gemeinderäte von Dorndorf zu ihrer letzten Gemeinderatssitzung für das Jahr 2011 im Kulturhaus ein, um vor dem Jahresende noch ein paar notwendige Beschlüsse zu fassen. Im nicht öffentlichen Teil stand ein Antrag des Bürgermeisters zur Disposition. Dieser hatte zum Inhalt, die Aufwandsentschädigung von derzeitig 1.475 Euro um 500 Euro zu erhöhen.

In der dargestellten Sach- und Rechtslage (Begründung) hieß es unter anderem:

Seit ca. 1,5 Jahren bin ich als hauptamtlicher (richtig muss es heißen: ehrenamtlicher, M.J.) Bürgermeister tätig und arbeite seit dieser Zeit trotz meiner Ehrenamtlichkeit wöchentlich mehr als 40 Stunden für die Gemeinde. Ich habe den gleichen Arbeitsaufwand und die gleichen Arbeitsaufgaben zu bewältigen wie vorher als hauptamtlicher Bürgermeister und habe die gleiche Verantwortung. Eine Anfrage meinerseits an die Kommunalaufsicht ergab Folgendes:
Die nach der Wahl 2010 gemachte Zusage der Kommunalaufsicht, bei Bedarf der Gemeinde einen geschäftsleitenden Beamten zur Seite zu stellen, konnte mit Schreiben vom 05.10.2011 durch den Leiter der Kommunalaufsicht … wegen Mangel an personellen Ressourcen nicht erfüllt werden. Meine Anfrage über Möglichkeiten der Erhöhung meiner Aufwandsentschädigung befand sich laut demselben Schreiben in der Prüfung. Eine telefonische Rücksprache ergab, dass die Kommunalaufsicht aufgrund der besonderen Umstände, auch der o.g. nicht möglichen Hilfe durch das Landratsamt, einer Erhöhung um 500 Euro aufgeschlossen gegenüber stünde, selbstverständlich nur, wenn die Gemeinderäte dem Antrag zustimmen.

Bevor der Bürgermeister wegen persönlicher Befangenheit (§ 38 Thüringer Kommunalordnung) den Sitzungsraum verließ und als Vorsitzender des Gemeinderates den Antrag zur Diskussion und zum Beschluss freigab, erörterte er zuvor noch ein paar Dinge. Unter anderem argumentierte er sein Vorgehen damit, das seine derzeitige Vergütung der eines „Ungelernten“ im Öffentlichen Dienst entspreche und durch die Inanspruchnahme seines Amtes keine Anstellung fände und zudem nicht für den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar wäre. Hierüber sollten nun die Gemeinderäte entscheiden.

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, die auch erste Beigeordnete ist, leitete die Sitzung weiter und ergriff als Erste das Wort. Im Namen ihrer Fraktion sprach sie sich für den Antrag des Bürgermeisters aus, jedoch mit Abstrichen. Man wolle nur einer Erhöhung um 300 Euro je Monat zustimmen, die mit einer zeitlichen Befristung gekoppelt ist und erst ab dem 01.01.2012 greifen solle.

Der Vorsitzende der zahlreich erschienenen CDU-Fraktion (zwei von fünf) sprach sich zu Beginn für den Antrag des Bürgermeisters aus, doch letztendlich folgte man dem Vorschlag der SPD-Fraktion. (Herdentrieb?)

Nachdem die beiden Fraktionen ihr Plädoyer gehalten hatten, nahm die Linksfraktion hierzu Stellung und sprachen sich gegen den Antrag des Bürgermeisters aus. Denn: Hierfür hat die Landesregierung, nach Thüringer Aufwandsentschädigungsverordnung für kommunale Wahlbeamte folgende eindeutige Richtlinien erlassen:

Auch bei der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten hat die Landesregierung die rechtliche Konstruktion gewählt, nur Mindest- und Höchstgrenzen festzulegen, innerhalb derer sich die Beschlussorgane bewegen können und müssen.

Schon alleinig aus diesem Grund sprach sich die Linksfraktion gegen den Antrag aus. Und zweitens:
In welchen Branchen oder Bereichen gibt es derartige Lohnsteigerungen?!?
Weder CDU- noch SPD-Fraktion ließen sich von den Argumentationen der Linksfraktion bzw. Rechtmäßigkeit des Freistaates Thüringen beeindrucken und man gab, mit Abstrichen, dem Antrag statt.
Doch bevor es zur eigentlichen Abstimmung kam, machte der Vorsitzende der Linksfraktion, Michael Jung, vom Recht Gebrauch, das Veto im vollen Wortlaut in der Niederschrift festzuhalten. Er kündigte an, den Sachverhalt vom Thüringer Innenministerium prüfen zu lassen, das mittlerweile auch durch den Landtagsabgeordneten Frank Kuschel als Kleine Anfrage geschehen ist.
Am darauffolgenden Tag stellte der Fraktionsvorsitzende Michael Jung fest, dass der Antrag des Bürgermeisters einen weiteren gravierenden Mangel aufweist. Denn die Antragsstellung hätte lauten müssen: Dritte Änderung der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Dorndorf - § 11 Entschädigung. Und nicht: „Beschluss zum Antrag des Bürgermeisters auf Erhöhung der Aufwandsentschädigung“. Denn: Aufwandsentschädigungen sind Bestandteil der Hauptsatzung einer jeden Gemeinde und somit auch änderungspflichtig!
Und warum der Beschluss im letzten Amtsblatt nicht veröffentlicht wurde, was eigentlich nach dem „Satzungsrecht und Bekanntmachungswesen“ hatte geschehen müssen, kann derzeitig nicht beantwortet werden.
Die Fraktion DIE LINKE. von Dorndorf erhofft sich von der Antwort des Innenministeriums, ob sie erneut nach besten Wissen und Gewissen sowie nach dem Buch gehandelt habe oder ob die anderen mit ihrer Bauchentscheidung richtig lagen.
Sollte der Beschluss für rechtswidrig erklärt werden und zur Aufhebung führen sowie bereits Gelder geflossen sein, wird sich die Linksfraktion dafür aussprechen, dass die „Befürworter“ hierfür mit ihrem Privatvermögen, als „Art Lehrgeld“, haften.

Michael Jung