aus dem Wahlkreis Anja Müller

Bürgermeister von Barchfeld-Immelborn schießt über das Ziel hinaus – Äußerungen sind zudem fehlerhaft

Presseinformation zum Artikel “Wir wollen selbstständig und frei entscheiden“ vom 24.01.2017 STZ/FW

Presseinformation zum Artikel “Wir wollen selbstständig und frei entscheiden“ vom 24.01.2017 STZ/FW

Anja Müller

Bürgermeister von Barchfeld-Immelborn schießt über das Ziel hinaus – Äußerungen sind zudem fehlerhaft

„Mit seinen Äußerungen schießt CDU-Bürgermeister Ralph Groß von der Gemeinde Barchfeld –Immelborn in der politischen Debatte deutlich über das Ziel hinaus. Zudem sind diese von inhaltlichen Fehlern geprägt.“, erklärt die Landtagsabgeordnete Anja Müller (LINKE).

Entgegen der Verlautbarungen von Herrn Groß haben die Regierungsparteien im Thüringer Landtag im Zusammenhang mit der angelaufenen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform die Ortsteile bzw. Ortschaften gestärkt. Die von Bürgermeister Groß befürchtete Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung sei durch das im Frühsommer 2016 verabschiedete Vorschaltgesetz zur Durchführung einer Gebietsreform in Thüringen gerade für Ortsteile und Ortschaften gestärkt worden und die geäußerte Kritik, wonach künftig die Ortsteile bzw. Ortschaften kaum eigene Rechte mehr hätten, sei damit undifferenziert und unberechtigt. So berate nach der vom Landtag beschlossenen Neuregelung der Ortsteilrat über alle Angelegenheiten des Ortsteils. Er könne dabei in allen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, Empfehlungen und Vorschläge unterbreiten. Diese müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Entscheidung zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtrat oder vom Bürgermeister direkt behandelt werden. Über das Ergebnis der Behandlung sei der Ortsteilrat zu unterrichten.

Der Ortsteilrat sei in allen wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig vor der Entscheidung anzuhören. Dem Ortsteilrat sei dabei eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu geben. Dies betreffe auch alle Finanzfragen, Flächennutzung- und Bebauungspläne. Die Nichtbeachtung von Empfehlungen, Vorschlägen und Stellungnahmen durch die Stadt bzw. Gemeinde, sei gegenüber dem Ortsteilrat zu begründen.

Darüber hinaus entscheide der Ortsteilrat abschließend u.a. über die Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, die Pflege und Durchführung von Veranstaltungen des Brauchtums, der Heimatpflege und der kulturellen Tradition, die Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens und die Unterstützung der Ortsfeuerwehr.

Durch die Hauptsatzung könne dem Ortsteilrat weitere auf den Ortsteil bezogene Aufgaben zur Beratung und Entscheidung übertragen werden. Die Gemeinde bzw. Stadt habe dem Ortsteil zur Erfüllung seiner Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang in der Haushaltssatzung zur Verfügung zu stellen. Als Orientierung solle dies mindestens 5 Euro pro Einwohner und Jahr betragen.

Komme es zur Bildung einer Landgemeinde, erweitere sich die Zuständigkeiten für den Ortschaftsrat. Zusätzlich entscheide der Ortschaftsrat dabei über die Benennung und Umbenennung der im Gebiet der Ortschaft dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen.

Der Ortschaftsrat lege auch die Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Beleuchtungsanlagen, der Parkanlagen und Grünflächen fest. Zudem sei der Ortschaftsrat für die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen zuständig. Dabei entscheide er auch über die Teilnahme an Wettbewerben zur Dorfentwicklung und –verschönerung.

Der Ortschaftsrat sei allein für die Pflege von Partner- und Patenschaften, die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten, die Benutzung, Unterhaltung und Ausstattung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Kinderspielplätze, der Freizeitangebote für junge Menschen, Sporteinrichtungen, Büchereien, Dorfgemeinschaftshäuser, Heimatmuseen und Einrichtungen des Bestattungswesens zuständig.

Der Ortschaftsrat sei zudem an der Planung, Errichtung, Übernahme, wesentlichen Änderung und Schließung von öffentlichen Einrichtungen in der Ortschaft zu beteiligen. Dies treffe auch auf die Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Landgemeinde in der Ortschaft und beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten in der Ortschaft zu.

„Diese Auflistung zeigt, wie bedeutsam künftig die Arbeit in den Ortsteilen und Ortschaften durch die dortigen Ortsteil- bzw. Ortschaftsbürgermeister und Ortsteil- bzw. Ortschaftsräte sein wird.“, betont Anja Müller. 

Auch die Vorhaltungen von Bürgermeister Groß bezüglich der von Ministerpräsident Bodo Ramelow angekündigten Verschiebung der Kreisgebietsreform um ein halbes Jahr entbehren jeder inhaltlichen Grundlage. Bereits jetzt seien kreisübergreifende Fusionen zwischen Gemeinden möglich, das zeige das regionale Beispiel aus Kaltennordheim und der VG Hohe Rhön. „Deshalb ist Verschiebung der Neugliederung der Landkreise für Barchfeld-Immelborn so interessant, als wenn in China ein Sack Reis umfällt.“, betont die Landtagsabgeordnete der LINKEN.

Sie werbe für eine ehrliche und sachliche Debatte und stehe auch gerne für Gespräche bereit. Einzelne Bürgermeister haben selbstverständlich Ängste um ihre eigene Zukunft und genau da solle die Freiwilligkeitsphase intensiv genutzt werden.

Das die Landesregierung eine verfassungsrechtliche Überprüfung zum geplanten Volksbegehren machen müsse, sei in der Thüringer Verfassung geregelt. „Gerne hätten wir den § 82 Abs.2 und 3 der Landesverfassung schon länger geändert, aber bisher wurde dies immer durch die CDU im Landtag blockiert. Um auf Landesebene mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, muss das sogenannte Finanztabu aus der Landesverfassung gestrichen oder zumindest ‚entschärft‘ werden.“, fordert Müller.  Dies gehe aber nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag. Deshalb müsse die CDU hier zustimmen. Dies verweigere die CDU aber bisher, auch die beiden CDU-Landtagsabgeordneten aus dem Wartburgkreis. Diese Tatsache belege das widersprüchliche Agieren der CDU.

„Einerseits definiert sich die CDU auf einmal als ‚Mutter‘ der Bürgerbeteiligung, um andererseits zugleich die Verbesserung der Bürgerbeteiligung auf Landesebene zu blockieren. Wenn uns Bürgermeister Groß(CDU) hier unterstützen möchte, nehmen wir dies gerne an und stehen für Gespräche zur Verfügung.“, sagt Anja Müller abschließend.