aus dem Kreisvorstand

CDU scheitert im Justizausschuss

Dem Wunsch nach Vorzugsbehandlung des Immelborn-Antrags wurde nicht nachgekommen

Dem Wunsch nach Vorzugsbehandlung des Immelborn-Antrags wurde nicht nachgekommen

Wie das Mitglied des Justizausschusses im Thüringer Landtag , Anja Müller informiert, scheiterte die CDU in der Sondersitzung mit ihrem Antrag. Es sei eine unzulässige Missachtung des Parlaments, der Debatte im Landtag vorzugreifen und ohne ein Abwarten der dort vorgebrachten Argumente Bewertungen vorzunehmen. Vor allem aber, so die Abgeordnete sei es immer noch so, dass sich ein Untersuchungsauftrag am geltenden Recht zu orientieren habe und nicht umgekehrt. Der Justizausschuss im Thüringer Landtag sollte heute in einer Sondersitzung auf Antrag der CDU-Fraktion vorab mögliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des beantragten Untersuchungsausschusses zum Thema Immelborn vom Tisch wischen. Dafür wünschte sich die CDU-Fraktion einen Beschluss über künftige Einschränkungen des Rechts des Landtags aus §2 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz (UAG), bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit den Justizausschuss zu befassen. Außerdem sollte der Ausschuss dem Antrag der CDU-Fraktion schon vor der Beratung im Landtag rechtliche Unbedenklichkeit bescheinigen. Die Koalitionsabgeordneten lehnten dies ab.